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Stand: 1. Oktober 2026

Mandantenhinweise

Informationen zu Erstberatung, Kosten, Ablauf eines Mandats, Kommunikation, Mitwirkungspflichten und Haftung.

Erstberatung und Kosten

Die Erstberatung ist ein erstes Gespräch, in dem wir Ihre Situation einordnen und das weitere Vorgehen empfehlen. Sie wird nach § 34 RVG vergütet. Für Verbraucher darf die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer nicht übersteigen; den konkreten Betrag nennen wir Ihnen vor dem Termin. Bei anschließender Mandatserteilung wird die Erstberatungsgebühr auf die weitere Vergütung angerechnet.

Ablauf eines Mandats

  • Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail, Nennung der benötigten Unterlagen
  • Erstgespräch vor Ort, per Telefon oder Video; Prüfung auf Interessenkollision
  • Schriftliche Ersteinschätzung mit Fristen, Optionen und voraussichtlichen Kosten
  • Mandatserteilung durch Vollmacht und Vergütungsvereinbarung
  • Bearbeitung durch ein festes Team unter Verantwortung einer Partnerin oder eines Partners
  • Regelmäßige Statusberichte und Abstimmung aller wesentlichen Schritte mit Ihnen

Vergütung

Wir rechnen entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Grundlage einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG ab. Die gesetzlichen Gebühren richten sich nach Gegenstandswert und Art der Tätigkeit. In Vergütungsvereinbarungen legen wir Stundensätze je Berufsträger, Budgetrahmen und Abrechnungsintervalle fest. Erfolgshonorare vereinbaren wir nur im gesetzlich zulässigen Rahmen (§ 4a RVG).

In gerichtlichen Verfahren richten sich die zu erstattenden Kosten nach dem RVG; die Differenz zu einer vereinbarten Vergütung trägt der Mandant. Auslagen, Reisekosten und Umsatzsteuer werden zusätzlich berechnet.

Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe und Rechtsschutz

Personen mit geringem Einkommen können beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen; der Eigenanteil beträgt dann 15 Euro. Für gerichtliche Verfahren kommt Prozesskostenhilfe in Betracht. Wir prüfen die Voraussetzungen und stellen die Anträge mit Ihnen.

Rechtsschutzversicherungen decken insolvenzrechtliche Beratung häufig nicht, Anfechtungs- und Haftungsprozesse je nach Tarif. Wir holen die Deckungszusage für Sie ein. Die Kosten der Deckungsanfrage sind Teil des Mandats.

Mitwirkungspflichten und Fristen

Eine erfolgreiche Vertretung setzt voraus, dass Sie uns vollständig und wahrheitsgemäß informieren, Unterlagen zeitnah zur Verfügung stellen und Schriftstücke von Gerichten, Behörden und Gegnern unverzüglich weiterleiten. Fristen beginnen häufig mit Zustellung bei Ihnen, nicht bei uns. Insolvenzantragsfristen (§ 15a InsO) sind gesetzliche Höchstfristen; bitte informieren Sie uns sofort, wenn sich Ihre wirtschaftliche Lage ändert.

Vollmacht

Mit der Vollmacht ermächtigen Sie uns, Sie außergerichtlich und gerichtlich zu vertreten. Sie können die Vollmacht jederzeit widerrufen; bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben davon unberührt. Für Insolvenzanträge und bestimmte Verfahrenshandlungen sind gesonderte Erklärungen erforderlich, die wir mit Ihnen vorbereiten.

Kommunikation

Mit Gerichten kommunizieren wir über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Mit Ihnen kommunizieren wir per Telefon, verschlüsselter E-Mail oder über unseren Datenraum. Unverschlüsselte E-Mails sind nicht vertraulich; wenn Sie dennoch unverschlüsselt kommunizieren möchten, bestätigen Sie uns dies bitte. Vertrauliche Unterlagen übergeben Sie bitte persönlich, per Post oder über den Datenraum.

Verschwiegenheit und Interessenkollision

Wir unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheit (§ 43a BRAO, § 203 StGB) und dürfen keine widerstreitenden Interessen vertreten (§ 43a Abs. 4 BRAO, § 3 BORA). Vor Annahme jedes Mandats prüfen wir mögliche Kollisionen. Daher benötigen wir bereits beim Erstkontakt die Namen der Beteiligten.

Geldwäschegesetz

Bei bestimmten Tätigkeiten, insbesondere Unternehmenskäufen, Beteiligungen und Finanzgeschäften, sind wir nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, Ihre Identität und die des wirtschaftlich Berechtigten festzustellen. Bitte halten Sie Ausweisdokumente und Handelsregisterauszüge bereit.

Haftungsbeschränkung

Die Partnerschaft haftet für Verbindlichkeiten aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung nur mit dem Gesellschaftsvermögen (§ 8 Abs. 4 PartGG). Hierfür besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von 2.500.000 Euro je Versicherungsfall. In der Vergütungsvereinbarung können wir die Haftung für einfache Fahrlässigkeit individuell auf einen höheren Betrag begrenzen (§ 52 BRAO); eine solche Vereinbarung treffen wir nur schriftlich und ausdrücklich.

Beendigung des Mandats

Sie können das Mandat jederzeit kündigen. Wir können das Mandat aus wichtigem Grund niederlegen, insbesondere bei Interessenkollision oder fehlender Mitwirkung, und werden Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie Ihre Rechte anderweitig wahren können (§ 627 BGB, § 13 BORA). Handakten werden nach § 50 BRAO sechs Jahre aufbewahrt.